Honorare

Die privat Versicherten und Beihilfeberechtigten erhalten eine Honorarrechnung nach GebüH (Gebührenordnungen für Heilpraktiker), die sie dann zwecks Kostenerstattung Ihrer Versicherung einreichen können.

Sind Sie nicht in einer privaten Krankenversicherung, besteht die Möglichkeit eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Diese übernimmt, je nach Tarifvereinbarung einen prozentualen Anteil der Behandlungskosten.

Nicht privat Versicherte erhalten eine Honorarrechnung nach Vereinbarung.

 
Naturheilpraxis Rotraud Gregor